Rückblick und Ausblick
Das Religionsrecht bildet die älteste Schicht des geltenden Verfassungsrechts in Deutschland. Es geht in wesentlichen Teilen zurück auf die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (WRV). Aus der historischen Situation heraus lassen sich diese Bestimmungen als Normen zur Umsetzung der Trennung von Staat und Kirche begreifen. Zugleich kann man in ihnen einen systematischen Entwurf für ein pluralismusfähiges Religionsrecht erkennen, dessen Klugheit sich gerade in unserer Zeit erweisen kann.
http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4793
Das Religionsrecht bildet die älteste Schicht des geltenden Verfassungsrechts in Deutschland. Es geht in wesentlichen Teilen zurück auf die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (WRV). Aus der historischen Situation heraus lassen sich diese Bestimmungen als Normen zur Umsetzung der Trennung von Staat und Kirche begreifen. Zugleich kann man in ihnen einen systematischen Entwurf für ein pluralismusfähiges Religionsrecht erkennen, dessen Klugheit sich gerade in unserer Zeit erweisen kann.
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