Neuer Beitrag in der Reihe "Göttinger E-Papers zu Religion und Recht"
von Hendrik Munsonius
Der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) zeichnet sich durch die Überlagerung mehrerer Konfliktlinien aus: europäischer Hegemonialkonflikt, Verfassungskonflikt innerhalb des Reiches und Religionskonflikt. Machtpolitik und Religion waren auf schwer zu durchschauende Weise miteinander verbunden. Mit dem Westfälischen Frieden kam es zu einer zukunftsweisenden Differenzierung von Recht und Religion. Die Geltung des Rechts wurde von der Religion unabhängig, der Weg zu einem positivistischen Rechtsverständnis gebahnt. Den Religionsgemeinschaften ist aufgegeben, von ihrem Selbstverständnis aus ein konstruktives Verhältnis zum für alle geltenden Recht zu finden. Dafür bieten die monotheistischen Religionen ein Potential, das zur Geltung zu bringen ist.
http://webdoc.sub.gwdg.de/pub/mon/goeprr/16-2019-munsonius.pdf
von Hendrik Munsonius
Der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) zeichnet sich durch die Überlagerung mehrerer Konfliktlinien aus: europäischer Hegemonialkonflikt, Verfassungskonflikt innerhalb des Reiches und Religionskonflikt. Machtpolitik und Religion waren auf schwer zu durchschauende Weise miteinander verbunden. Mit dem Westfälischen Frieden kam es zu einer zukunftsweisenden Differenzierung von Recht und Religion. Die Geltung des Rechts wurde von der Religion unabhängig, der Weg zu einem positivistischen Rechtsverständnis gebahnt. Den Religionsgemeinschaften ist aufgegeben, von ihrem Selbstverständnis aus ein konstruktives Verhältnis zum für alle geltenden Recht zu finden. Dafür bieten die monotheistischen Religionen ein Potential, das zur Geltung zu bringen ist.
http://webdoc.sub.gwdg.de/pub/mon/goeprr/16-2019-munsonius.pdf