Die Glocke, der Muezzin und die Schranken der Religionsfreiheit

Fri, 07 Oct 2016 15:33:04 +0000 von Hendrik Munsonius

Moscheegemeinden dürfen in Deutschland den Muezzin laut zum Gebet rufen lassen. Die Religionsfreiheit erlaubt das – genauso wie sie es Kirchengemeinden erlaubt, ihre Glocken zu läuten. Beschwerden gibt es häufiger über Glocken als über Muezzinrufe.

Anne Kampf auf evangelisch.de
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