Kirche und Recht

"Kirchenrecht ist die Form, in der sich die Gemeinschaft der Getauften auf die Verheißung der Gegenwart Gottes hin darüber verständigt, welches kirchliche Handeln als geistlich angezeigt verantwortet werden soll." (Michael Germann)

Kirche und Recht

Beruflich habe ich mit vielfältigen Fragen des Kirchen- und Religionsrechts zu tun. Ein Liste meiner einschlägigen Veröffentlichungen finden Sie HIER.

Dem Thema ist eine eigene Präsenz auf wir-e.de gewidmet: KIRCHE UND RECHT
Quelle: J. Böckmann

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