Folgen einer Taufe während des Asylverfahrens

Thu, 02 Apr 2020 12:17:38 +0000 von Hendrik Munsonius

Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD
Wenn Asylbewerber sich nach der Einreise zum Christentum bekehren und sich taufen lassen, wirft dies die Frage auf, ob aufgrund dessen ihr Aufenthaltsstatus anders zu bestimmen ist und wem dabei Beurteilungs-und Entscheidungskopetenz zukommt. Dabei sind das Grundrecht der Religionsfreiheit, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und das staatliche Recht, den Aufenthaltsstatus von Personen auf seinem Territorium zu bestimmen, zu berücksichtigen. Die Konversion zum Christentum wird relevant, wenn sie sich auf das Verhalten des Betroffenen und auf seine Verfolgungssituation im Herkunftsland auswirkt. Diese Prognose zu treffen bzw. zu überprüfen obliegt den staatlichen Behörden und der Justiz.
http://webdoc.sub.gwdg.de/pub/mon/goeprr/20-2020-ga-asyl.pdf
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