Religionsfreiheit und Selbstbestimmung

Mon, 13 May 2019 09:01:47 +0000 von Hendrik Munsonius

Eine öffentliche Vorlesung in St. Johannis

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet worden. Aus diesem Anlass findet die Vorlesung „Religionsrecht“ des laufenden Semesters am 27. Mai 2019 öffentlich in der St. Johanniskirche statt. Dabei geht es um die zwei wichtigsten Bestimmungen: das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Was gehört alles zu diesen Rechten? Wo finden sie ihre Grenze? Warum sind sie für einen freiheitlichen Staat so wichtig?

Eingeladen sind alle,
  • die sich über Grundlagen des Religionsrechts in Deutschland informieren wollen,
  • die einmal sehen wollen, wie eine juristische Vorlesung abläuft,
  • die sich die ganze Vorlesung anhören wollen oder
  • die sich nur mal einen kurzen Eindruck verschaffen wollen.
Montag, den 27. Mai 2019, 16.15-17.45 Uhr
St. Johanniskirche, Johanniskirchhof, 37073 Göttingen

Dr. Hendrik Munsonius, Referent am Kirchenrechtlichen Institut der EKD und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen
Quelle: Bundesgesetzblatt
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