Ein Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen
Am 11. September 2019 hat der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen nach mehr als zehnjähriger Arbeit ein Votum vorgelegt. "Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen betrachtet die Praxis der wechselseitigen Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung derje anderen liturgischen Traditionen alstheologisch begründet. Sie ist insbesondere in der Situation konfessionsverbindender Familien pastoral geboten. Sowohl im Blick auf den Einzelfall als auch auf die allgemeine Normgebung darf sich niemand mit den bisherigen Lösungen zufriedengeben. "